Inhalte DIN 77800 |
Die Norm weist fünf Anforderungskomplexe auf:
sowie
Die DIN 77800 – Betreutes Wohnen gewinnt ihre Bedeutung aus dem Wesen von DIN – Normen als „Ordnungsinstrumente in der Wirtschaftswelt". Sie sind Ergebnisse der Normungsarbeit, die mit einem Normungsantrag beginnt, der vom zuständigen Normenausschuss angenommen werden muss, ehe dann die Bearbeitung in einem alle beteiligten Wirtschaftskreise repräsentierenden Gremium, dem Normenausschuss, beginnt. Nach Vorliegen eines Normentwurfs wird dieser als Entwurf veröffentlicht. Hierzu kann innerhalb der gesetzten Frist jedermann Stellung nehmen. Diese Stellungnahmen werden in der sog. „Einspruchssitzung" vom Normenausschuß beraten, entweder angenommen, was zu Änderungen des Normentwurfs führt, oder mit Begründung verworfen. Nach dieser Überprüfung wird die DIN – Norm von dem Arbeitsausschuss beschlossen, zum Druck frei gegeben und tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft. In Kraft treten heißt dabei, dass die Norm keineswegs rechtliche Verbindlichkeit in dem Sinne erlangt, dass sie etwa wie ein Gesetz gilt. Bei DIN – Normen handelt es sich um so genanntes „Softlaw". Sie stellen auf freiwillige Anwendung ausgerichtete Empfehlungen des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. dar und spiegeln den Stand der für die betroffenen Wirtschaftskreise geltenden anerkannten Regeln der Technik wider und sind zur Bestimmung des nach der Verkehrsauffassung (zur Sicherheit) Gebotenen in besonderer Weise geeignet. Die „Rechtsrelevanz" ist damit primär eine „Wirtschaftlichkeitsrelevanz": setzt sich die relevante DIN – Norm als Qualitätsmaßstab durch, so wird sie vom Rechtssystem leistungskonkretisierend genutzt, indem sie qua Parteivereinbarung aber auch sonst „verrechtlicht" wird. Erst so gewinnt die Norm – mittelbar – „Rechtsrelevanz". Der Anbieter wird sich überlegen müssen, ob er sich dem entziehen kann oder nicht. Wenn nicht, so ist er nicht primär rechtlich, sondern wirtschaftlich gezwungen, seine Dienstleistung normkonform zu gestalten und anzubieten. Nähere Erläuterungen finden sich in den Dokumenten, die Sie sich im Download – Bereich ansehen und herunterladen können. |