Zertifizierung nach der DIN 77800 - Betreutes Wohnen |
Zertifizierung ist die durch unabhängige, qualitätsgeprüfte Gutachter vorgenommene Prüfung der Normkonformität und die daraufhin erfolgende Bestätigung der Normkonformität durch eine durch den Deutschen Rat für Zertifizierung akkreditierte Zertifizierungsstelle. Bei der DIN 77800 – Betreutes Wohnen gibt es zwei Formen: 1. die Zertifizierung von bestehenden, in Betrieb befindlichen Betreuten Wohnanlagen und die 2. die Präzertifizierung von im Projektstadium befindlichem Betreuten Wohnen. Das Zertifizierungsverfahren startet mit dem sog. Erstzertifizierungsaudit. Es beginnt mit dem Antrag auf Zertifizierung, der bei DIN CERTCO einzureichen ist. Die Begutachtung durch einen von DIN CERTCO beauftragten und akkreditierten Gutachter beginnt mit der sog. Dokumentenprüfung. Diese beinhaltet die Prüfung aller vorhandenen schriftlichen Unterlagen bzgl. der oben dargestellten Normkomplexe: Prüfungsgegenstände sind die Gebäude- und Wohnungspläne, das Betreuungskonzept, das schriftliche Informationsmaterial, der Betreuungs-, gfls. auch der Kooperationsvertrag, der verwandte Mietvertrag, Informationen über das Qualitätssicherungskonzept und die erforderlichenfalls durchgeführte Bewohnerbefragung. Bei der Betrachtung des Betreuungskonzeptes, des schriftlichen Informationsmaterials sowie der Verträge liegt ein besonderes Augenmerk auf den Leistungskatalogen und der klaren Trennung von Grund- und Wahlleistungen. Das Audit vor Ort dient zunächst zur Prüfung der Bereiche Standort, Barrierefreiheit und der weiteren baulichen Anforderungen sowie der Kenntnisse und Qualifikationen der Betreuungskraft. Es dient im Übrigen zur Ergänzung der Erkenntnisse aus der Dokumentenprüfung. Zudem wird durch ein Interview mit der Betreuungskraft diese auf ihre Kompetenz hin überprüft. Erfüllt die Anlage alle Voraussetzungen der Norm, so gibt der beauftragte Gutachter in seinem Zertifizierungsbericht eine Empfehlung zur Erteilung des Qualitätszertifikats, ggfls. unter Auflagen, das sodann von DIN CERTCO nach Auditierung des Prüfungsberichtes erteilt wird. Das Zertifikat muss alle 2 Jahre durch ein sog. Überwachungsaudit bestätigt werden. Bei diesem ist in jedem Fall eine Dokumentenprüfung und evtl. ein Audit vor Ort notwendig, um die Normkonformität erneut zu festzustellen. Die Verlängerung des Qualitätszertifikats nach Ablauf des 6 – Jahres – Zeitraums setzt ein erfolgreich absolviertes sog. Verlängerungsaudit voraus, das grundsätzlich wie das sog. Erstzertifizierungsaudit abläuft. Der Zertifizierung kann die sog. „Präzertifizierung" vorgelagert sein. Hier wird i.d.R. auf der Basis der Unterlagenprüfung durch ein Gutachterteam (Bau- und Dienstleistungsgutachter) beim Anbieter ein sog. „Präzertifizierungsworkshop zusammen mit dem Entwickler / Investor, den Planern und den Dienstleistern durchgeführt; falls die geplante Immobilie sich bereits im Bau befindet, ist eine Objektbesichtigung Prüfungsteil. Die Prüfung des genehmigungsfähigen Bauantrags ist hier wohl am wichtigsten, da bereits in der Planungs- und Realisierungsphase Fehler behoben bzw. vermieden werden können, die möglicherweise die Zertifizierung hindern. Sind alle Faktoren normkonform, so erteilt das Gutachterteam wiederum auf der Basis eines i.d.R. ausführlichen Berichts mit Hinweisen, ggfls. Auflagen, zur Optimierung der Planung bzw. Konzeptionierung die Empfehlung zur Erteilung der Konformitätsbestätigung. Diese erfolgt in einem weiteren Schritt durch DIN CERTCO. Zertifizierungspartner von DIN CERTCO ist das DIS Institut für ServiceImmobilien, das mit seinen Gutachtern die Qualitätsprüfungen vornimmt. Ein Schaubild über das Verfahren steht hier zum >>> Download <<< bereit. |